Blindenführhunde sind ein Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V. Sie sollen einem blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen eine gefahrlose Orientierung in vertrauter als auch in fremder Umgebung gewährleisten.
Da der Blindenführhund im Gegensatz zu den sonst üblichen Hilfsmitteln (z.B. Langstock) ein lebendes Wesen ist, erfordert die Auswahl von Hunden und deren Ausbildung zum ständigen Begleiter des Versicherten einschließlich dessen „Einschulung“ mit dem Blindenführhund ein besonders hohes Maß an individuellem Einfühlungsvermögen und Sachkunde in Bezug auf den Hund und das Orientierungs- und Mobilitätstraining für Blinde.
Gemäß der Qualitätskriterien für Blindenführhunde (Spitzenverbände der Krankenkassen –Hilfsmittelverzeichnis-) steht am Ende des Einarbeitungslehrganges für das Gespann „Führhundhalter und Führhund“ die Prüfung durch einen zugelassenen Gespannprüfer.
Nur, wenn die Gespannprüfung erfolgreich absolviert wurde, trägt die Krankenkasse die Kosten für das Hilfsmittel Blindenführhund.
Die Gespannprüfung erfolgt im Regelfall auf Anforderung der Krankenkasse.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.bgbfh.de
Dr. med. vet. Tatjana Rusch | Prakt. Tierärztin
Zusatzbezeichnungen: Akupunktur, Verhaltenstherapie, Homöopathie, Tierschutzkunde (Kleintiere)
Sachverständige Prüferin nach NHundG: theoretische und praktische Sachkundenachweise / Wesenstest
Inhaberin des
Katzenhotels "Gimos Inn" in Bremerhaven
Gespannprüferin für Blindenführhunde
Löningstraße 12
27568 Bremerhaven - Mitte
Tel:
0471 / 418 610 - 75
Fax:
0471 / 418 610 - 76
Montag bis Freitag
08.00 - 11.00 Uhr
16.30 - 19.00 Uhr
Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Die Notfallsprechstunde am Sonntag findet ab sofort nicht mehr statt. Im Falle eines Notfalls außerhalb der Sprechstunden erreichen Sie den Tierärztlichen Notdienst Kleintiere für die Seestadt Bremerhaven.
Anmeldebogen →Die meisten Parkplätze in direkter Umgebung unserer Tierarztpraxis unterliegen der Parkscheinpflicht. Wir erstatten Ihnen die ersten 40 Minuten Parkdauer in Form einer Gutschrift, wenn Sie Ihr Haustier im genannten Zeitraum in unserer Praxis behandeln lassen.