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Gespannprüfung für Blindenführhunde

Blindenführhunde sind ein Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V. Sie sollen einem blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen eine gefahrlose Orientierung in vertrauter als auch in fremder Umgebung gewährleisten.

Da der Blindenführhund im Gegensatz zu den sonst üblichen Hilfsmitteln (z.B. Langstock) ein lebendes Wesen ist, erfordert die Auswahl von Hunden und deren Ausbildung zum ständigen Begleiter des Versicherten einschließlich dessen „Einschulung“ mit dem Blindenführhund ein besonders hohes Maß an individuellem Einfühlungsvermögen und Sachkunde in Bezug auf den Hund und das Orientierungs- und Mobilitätstraining für Blinde.

Gemäß der Qualitätskriterien für Blindenführhunde (Spitzenverbände der Krankenkassen –Hilfsmittelverzeichnis-) steht am Ende des Einarbeitungslehrganges für das Gespann „Führhundhalter und Führhund“ die Prüfung durch einen zugelassenen Gespannprüfer.

Nur, wenn die Gespannprüfung erfolgreich absolviert wurde, trägt die Krankenkasse die Kosten für das Hilfsmittel Blindenführhund.

Die Gespannprüfung erfolgt im Regelfall auf Anforderung der Krankenkasse.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.bgbfh.de

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