Mit dem Inkrafttreten des aktuellen NHundG (Niedersächsisches Hundegesetz) am 1.7.2011 haben sich für Hundehalter in Niedersachsen einige Änderungen ergeben.
Neben der Kennzeichnungspflicht mit einem Mikrochip sowie der Verpflichtung, eine Haftpflichtversicherung für den Hund inne zu haben, hat insbesondere der Sachkundenachweis für den Tierhalter Bedeutung: Ab dem 01.07.2013 muss jeder, der in Niedersachsen einen Hund hält, sofern er nicht innerhalb der letzten 10 Jahre länger als 2 Jahre nachweislich schon einen Hund gehalten hat, den Nachweis über die theoretische und praktische Sachkunde zur Hundehaltung nachweisen.
Dabei ist die theoretische Prüfung bereits vor der Aufnahme der Hundehaltung abzulegen, die praktische Sachkundeprüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung. Innerhalb einer Familie bzw. eines Haushaltes muss nur derjenige seine Sachkunde nachweisen, der Halter des Tieres ist.
Auch ist es nicht verpflichtend, die praktische Sachkunde mit einem bestimmten Hund nachzuweisen: Ein Halter, der mehrere Hunde hält, legt die praktische Sachkundeprüfung mit einem der Tiere ab.Innerhalb einer Familie bzw. eines Haushaltes muss nur derjenige seine Sachkunde nachweisen, der Halter des Tieres ist.
Sachkundeprüfer bedürfen einer behördlichen Zulassung, die wir inne haben (Dr. Tatjana Rusch, sachverständige Prüferin).
Der Sachkundenachweis (Theorie und Praxis) kostet pro Hundehalter insgesamt 115,00 Euro. Prüfungstermine erfragen Hundehalter bitte in der Praxis.
Eine theoretische Sachkundeschulung ist für die Aufnahme der Hundehaltung ebenso wie die Fahrschule für den Autoführerschein sehr sinnvoll und empfehlenswert. Anmeldungen für unsere Wochenend- oder Abend-Seminare im www.seminarhaus-brainstorming.de zum Sachkundenachweis nimmt unser Praxisteam gerne entgegen.
Aida Velić | Prakt. Tierärztin
Löningstraße 12
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Bitte nutzen Sie zur Anfahrt mit dem PKW weiterhin die Pragerstraße (Fahrradstraße).
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Um Terminvereinbarung wird gebeten. Verhaltensmedizinische Sprechstunde nach Vereinbarung.
Die Notfallsprechstunde am Sonntag findet ab sofort nicht mehr statt. Im Falle eines Notfalls außerhalb der Sprechstunden erreichen Sie den Tierärztlichen Notdienst Kleintiere für die Seestadt Bremerhaven.
Anmeldebogen →Die meisten Parkplätze in direkter Umgebung unserer Tierarztpraxis unterliegen der Parkscheinpflicht. Wir erstatten Ihnen die ersten 30 Minuten Parkdauer in Form einer Gutschrift, wenn Sie Ihr Haustier im genannten Zeitraum in unserer Praxis behandeln lassen.